Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen

Das neue Förderprogramm “Moderne Sportstätte NRW” steht in den Startlöchern  - 11,5 Millionen Euro für Kölner Sportvereine 

Bereits das Vorgängerprogramm Moderne Sportstätten 2022 war ein voller Erfolg. Jetzt stellt das Land Nordrhein-Westfalen weitere 600 Millionen Euro zur Verfügung, um die Sportinfrastruktur landesweit zu stärken. Investitionen erfolgen in drei zentralen Bereichen: 

  • 200 Millionen Euro für Sportvereine
  • 200 Millionen Euro für Schwimmbäder
  • 200 Millionen Euro für kommunale Sportstätten

Jedes der 396 Gemeindegebiete in Nordrhein-Westfalen erhält ein pauschales Förderkontingent in Höhe des 2,78-fachen der Sportpauschale 2025. Somit stehen für Köln insgesamt rund 11,5 Millionen Euro für die Modernisierung, Sanierung und den Neubau von vereinseigenen Sportstätten zur Verfügung.    

Folgende Sportvereine sind antragsberechtigt: 

  • Sportvereine, die am 01.01.2026 Mitglied im Stadtsportbund Köln oder einem Fachverband des LSB NRW waren. Bei Stellung des Förderantrags ist die Mitgliedschaft im Stadtsportbund Köln und einem Fachverband des LSB NRW nachzuweisen (Doppelmitgliedschaft).
  • Eigentümer oder Erbbauberechtigte (Grundbucheintragung) der Sportanlage
  • Wirtschaftliche Träger der Sportanlage ("Dach und Fach"). Der Miet- oder Pachtvertrag muss nach Fertigstellung der Maßnahme noch mindestens 10 Jahre Bestand haben (Zweckbindungsfrist).   

Förderfähige Maßnahmen: 

  • Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Erweiterung, Umbau, Ersatzneubau und Neubau von Sportstätten und Sportanlagen unter besonderer Berücksichtigung der Förderziele (Mindestinvestition: 50.000 Euro)
  • Begleitende, sportfachlich notwendige Infrastruktur, wie zum Beispiel Unterkünfte, Verpflegungseinrichtungen, Schulung-, Besprechungs- und Aufenthaltsräume, Geschäftsstellen sowie Zuschauereinrichtungen

Höhe der Zuwendung:

  • Cluster 1: Förderhöhe 25.000 bis 100.000 EUR → Fördersatz 50-90 Prozent
  • Cluster 2: Förderhöhe 100.001 bis 1.000.000 EUR → Fördersatz 50-85 Prozent
  • Cluster 3: Förderhöhe mehr als 1.000.000 EUR → Fördersatz 50-80 Prozent
  • WICHTIG: Bei “Dach und Fach” liegt der Fördersatz bei 50 Prozent

Der verbleibende Eigenanteil des Sportvereins kann durch die Kommune, durch LuKIFG-Mittel der Kommune, über bürgerschaftliches Engagement als Eigenleistung und/oder das Bürgschaftsprogramm des Landes erbracht bzw. finanziert werden. 

Auswahlverfahren

Das Interessenbekundungsverfahren erfolgt, wie bei dem Vorgängerprogramm, über das Förderportal des Landessportbundes und startet voraussichtlich am 1. Juni 2026 mit dem Programmaufruf. Damit wir als Stadtsportbund die kommunale Vorauswahl und Förderempfehlung gegenüber der Staatskanzlei NRW bestmöglich vorbereiten können, bitten wir alle interessierten Vereine bereits ab sofort um eine unverbindliche Mitteilung ihrer geplanten Vorhaben.

Zeitschiene 

  • ab sofort: Abstimmung interessierter Vereine mit dem Stadtsportbund Köln 

  • ab 18. Mai 2026: Informationsveranstaltungen für Sportvereine als Videokonferenzen 

  • ab 1. Juni 2026: Start des Interessensbekundungsverfahrens und Freischaltung des Moduls „Moderne Sportstätte Nordrhein-Westfalen“ im Förderportal des Landessportbundes NRW

  • ab 1. September 2026: Freischaltung des Moduls „förderplan.web“ zur Antragstellung 

 

Eure Ansprechpersonen

Moritz Elze
Moritz Elze
Sportreferent - Mitgliederbetreuung, Qualifizierung, Leistungssport
0221 - 921 300 23
elze(at)stadtsportbund-koeln.de
Silke Stops
Silke Stops
Sportreferentin - Mitgliederbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit
0221 - 921 300 27
stops(at)stadtsportbund-koeln.de

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