Transparenzreigster - Gebührenbefreiung
09.12.2020: Sportvereine können auf Antrag von Gebühren befreit werden
Der DOSB und LSB NRW informieren über die Gebührenbefreiung der Transparenzregistereintragung. Der Befreiungsantrag für 2020 muss noch bis zum 31.12.2020 gestellt werden, da eine spätere Antragstellung nicht rückwirkend gilt.
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